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Energieausweis

WAS?   WARUM?    WOFÜR?

Energiepass, Energieausweis, Energiebedarfsausweis 

Viele Worte korsieren mitlerweile für die transparente Darstellung der energetischen Situation eines Gebäudes. Am 17.11.2006 wurde eine neue Novellierung der ENEV  durch das zuständige Bundesministerium vorgestellt. Somit ist der nächste Schritt zur vollständigen Umsetzung  der EG Richtlinie 2002/91/EG vom 16.02.02 getan. Mit dem 1.10.2007 ist die ENEV in novelierter Form in Kraft. 
Was seit 2002 für Neubauten obligatorisch, wird nun per Gesetz schrittweise für Altbauten vorgeschrieben. Ich wähle bewußt diese Formulierung: Da die "aufgeweichte" Form des
Energieausweises für den ökologisch und umweltbewußten keine Vorteile bringt. Auf Grund  keiner qualitativen Nachweißpflicht für Ausweisaussteller sind Charlatanen Tür und Tor via Gesetz geöffnet. Aber auch deren Inhalt, des sogenannten Energieausweises stelle ich in Frage.  Die Gleichstellung von Bedarf- und Verbrauchserstelltem.
Durch die Kernaussage Primärenergieverbrauch werden energiepolitische Ziele und nicht Energievernunft in den Vordergrund gestellt.

Aus diesem Grund sollte sich nur der ernsthaft Interessierte an mich wenden!

 

Wem nützt der Energieausweis?

In erster Linie ist der Energiebedarfsausweis ein Hilfsmittel zum Vergleich für Käufer und Mieter einer Imobilie bzw Wohnung. Für den Eigentümer stellt es eine energetische Bewertung seiner Bausubstanz dar, mit dessen Hilfe er sinnvolle Entscheidungen bezüglich Sanierungen treffen kann. Durch das lange Hick Hack der Politik existieren aber mitlerweile an die 30 Modelle eines solchen derzeit gültigen Instrumentes. Das ursprüngliche Ziel ist dadurch in Frage gestellt.

 

Mit der Novellierung besteht die Möglichkeit von 2 Varianten. Dem Bedarfs- und Verbrauchsorientierten Energiepass. Der Verbrauchsausweis wird aus den Energieabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahren erstellt. Der aufwendigere beschreibt die energierelevanten Gebäude- und Heizungstechnikdaten mittels genormter Kriterien bevor rechnerisch der Primär- und Endenergiebedarf in Kwh/m²a als Vergleichswert ausgegeben wird. Die Gültigkeit eines Energiepasses beträgt10 Jahre.

 

ein Bild

 Muster eines der vielen zur Zeit gültigen Energieausweise.

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